Ortskirchensteuer
Das Kirchspiel Oberes Spreetal erhebt von seinen Gemeindegliedern ein Kirchgeld, die Ortskirchensteuer.
Ortskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100% der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung.
Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen.
Bitte überweisen Sie das Kirchgeld unter Angabe Ihrer Kirchgeldnummer mit dem Zahlungszweck "Name, Kirchgeldnummer" auf das Bankkonto ihrer Kirchgemeinde. Die Kirchgeldnummer erfragen Sie, falls unbekannt, für Neugersdorf, Beiersdorf, Taubenheim bei Gabriele Matthes (Gemeindebüro Neugersdorf) oder für alle anderen bei Angela Eisermann (Gemeindebüro Ebersbach; die Kontaktdaten sind im Fußbereich verlinkt).
Ortskirchensteuer für die Kirchgemeinden Neugersdorf, Beiersdorf und Taubenheim
IBAN: DE60 8559 0100 4520 2044 10
BIC: GENODEDEF1NGS (Volksbank Löbau-Zittau)
Ortskirchensteuer für alle anderen Kirchgemeinden
IBAN: DE71 3506 0190 1685 6000 28
BIC: GENODED1DKD (KD-Bank Dortmund)