Lebensfest Taufe

Sie möchten sich oder Ihr Kind taufen lassen?

Menschen auf den Namen Gottes, "des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" zu taufen, dazu sind die christlichen Kirchen beauftragt.

Wer getauft wird, den nimmt Gott in seine Familie auf. Gleichzeitig wird der Täufling Mitglied der Kirche, in der er getauft wurde. Getauft werden kann man in jedem Altar. In den evangelischen Kirchen wird die Taufe jedoch meist im Beisein von Eltern und Paten an Säuglingen vollzogen, denn wenn Neugeborene in Gottes Familie eingegliedert werden, dann zeigt das besonders deutlich, wie Gott uns Menschen annimmt, ohne Bedingungen zu stellen. Wer sich auf diese Weise von Gott beschenken lässt, hat gute Voraussetzungen, Stück für Stück zu entdecken: Aus Gott zu leben, macht mich reicher, als ich zu hoffen wagte...

Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf zu Ihrem Pfarrer oder zum Pfarramt des Ortes, in dem Sie wohnen, um ein Taufgespräch und einen Tauftermin zu vereinbaren. Falls Sie in einem unserer Orte aufgewachsen, jetzt aber woanders Gemeindeglied sind und eine Taufe trotzdem bei uns feiern wollen, benötigen Sie für den Täufling ein Dimissoriale, welches Ihnen Ihr Heimatpfarramt in der Regel gerne ausstellt.

Um die Kindertaufe vollziehen lassen zu können, sollen mindestens zwei christliche Patinnen oder Paten benannt werden, damit diese das Kind auf seinem Glaubensweg begleiten und es gemeinsam mit den Eltern im christlichen Glauben erziehen. Sie können bis zu sechs Paten benennen; jeweils die Hälfte muss einer evangelischen Kirche angehören. Stammen die Paten nicht aus der Kirchgemeinde, in der die Taufe stattfindet, so müssen die Paten eine Patenbescheinigung bei ihrem jeweiligen Pfarramt erbitten; falls die Paten der röm.-kath. Kirche angehören, sollen sie in ihrem Pfarramt nach einer Patenbescheinigung für eine evangelische Taufe fragen. Möchten Sie Freunde in die Erziehung Ihres Kindes einbeziehen, die keiner christlichen Kirche angehören, so können diese als "Begleiter der Taufe" eingesetzt werden. Sie können eine Urkunde für Begleiter der Taufe erhalten, haben aber keinen Patenstatus und werden nicht im Kirchenbuch erwähnt.